Unsere Kanzlei steht Ihnen für eine Rechtsberatung oder bei einem Gerichtsverfahren zur Seite.
Wir sind in ganz Frankreich und in Deutschland tätig und empfangen Sie in unseren Büros in Toulouse, Paris, Albi sowie in Köln.



Ob Privatperson oder Unternehmen, die Anwälte der Kanzlei Marty Davies können Sie im nationalen Recht, im Europarecht oder im internationalen Recht unterstützen und beraten.

Privatpersonen
Unsere Anwälte vertreten und beraten Sie in folgenden Rechtsgebieten :
- Familienrecht – Scheidung – Sorgerecht – Unterhaltsrecht – Adoption – Erbrecht
- Arbeitsrecht
- Vertragsrecht
- Baurecht – Baumängel – Gutachten
- Medizinrecht
- Strafrecht – Körperverletzungsdelikte – Vermögensdelikte
- Internationale Vollstreckung von Urteilen und sonstigen Titeln
Unternehmen
Unsere Anwälte vertreten und beraten Sie in folgenden Rechtsgebieten :
- Arbeitsrecht
- Baurecht
- Europarecht – Internationales Recht
- Handelsrecht
- Vertragsrecht
- Inkasso und Vollstreckung von Forderungen
- Gesellschaftsrecht
- Insolvenzrecht
- Wirtschaftsstrafrecht

Honorar
Der Mandant unterschreibt mit der Kanzlei eine Honorarvereinbarung bei Eröffnung einer neuen Akte. Die Kanzlei bietet hierbei zwei Abrechnungsmodalitäten an :
Pauschalpreis mit Erfolgshonorar
Vereinbarung einer Pauschale für das gesamte Honorar und eventuelle zuzüglich eines Erfolgshonorars, welches prozentual auf Basis des von Ihnen erstrittenen Betrags berechnet wird.
Stundenweise Abrechnung
Das Honorar kann auch stundenweise abgerechnet werden. Der Stundensatz wird mit dem Mandanten abgesprochen.
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Anwälte und Mitarbeiter
Unser Team begleitet Sie gerne und antwortet Ihnen per Telefon, per Videokonferenz oder in unseren Kanzleien in Toulouse, Paris, Albi oder Köln.
Unsere internationalen Partner
Unsere Kanzlei hat Partnerkanzleien in mehreren Ländern und in allen Kontinenten um Sie in allen internationalen Themen zu beraten.
Die Kanzlei ist Mitglied in der Association of European Attorneys. Die Kanzlei ist Mitglied von Justinian Lawyers.











